Was ist die EUTB, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung?
(Auszug aus Was sind die EUTB-Angebote und was machen sie? | www.teilhabeberatung.de)
Die EUTB ist ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderte Beratungsangebot zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen sowie deren Angehörige.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird das Behindertenrecht seit 2017 in mehreren Reformstufen erneuert. Dazu gehört vor allem die umfangreiche Überarbeitung des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX), das die „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" reguliert.
Mit der Reform des SGB IX wurde auch die gesetzliche Grundlage für ein neues Angebot der Beratung für Menschen mit (drohenden) Behinderungen geschaffen: Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)
Die EUTB® wird auf Grundlage von § 32 SGB IX vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Auftrag der EUTB® : Individuelle und barrierefreie Beratung für alle
Es wurden rund 500 EUTB®-Angebote in ganz Deutschland geschaffen, die über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen informieren und beraten.
Die EUTB® ist der Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen verpflichtet. Auch deren Angehörige können sich beraten lassen. So trägt die EUTB® dazu bei, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.
Die EUTB® in der aktuellen Versorgungs- und Beratungslandschaft
Die Beratenden der EUTB®-Angebote beraten ergänzend zu den bereits existierenden Beratungsangeboten der Leistungsträger und Leistungserbringer.
Weder ersetzt die EUTB® deren Beratung, noch soll sie Beratungs- und Betreuungsaufgaben von diesen übernehmen.
In der EUTB® stehen allein die individuellen Wünsche für eine gelingende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Vordergrund – ganz unabhängig von den Interessen Dritter.
Besonderheiten der Beratung in der EUTB®
Sie beziehen die eigenen, reflektierten Behinderungs- und Diskriminierungserfahrungen in ihre Beratung mit ein. Dadurch entsteht ein vertrauensvoller Rahmen auf Augenhöhe, indem die Peer-Beratenden auch als Rollenvorbilder dienen.
Zu welchen Fragen beraten EUTB®-Angebote?
Typische Fragen können beispielsweise sein:
Hinweis: Rechtsberatung wird in den EUTB®-Angeboten nicht durchgeführt. Auch eine Begleitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren kann nicht geleistet werden.
Aus <https://www.teilhabeberatung.de/artikel/was-sind-die-eutb-angebote-und-was-machen-sie>
Ansprechpartnerin für alle EUTB-Beratungsangebote ist Frau Britta Schade.
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