Politik für Menschen mit Behinderung ist – so der allgemeine gesellschaftliche Konsens – in erster Linie Sozialpolitik bzw. wird ihr zu- oder untergeordnet. So galt in der Bundesrepublik über Jahrzehnte hinweg gegenüber den Betroffenen das sogenannte Fürsorgeprinzip, nach dem die Leistungen, etwas salopp gesagt, an den Bedürfnissen des Staates oder der Nichtbehinderten ausgerichtet waren. Dies änderte sich erst mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahr 2017. Hier wurden trotz aller Mängel einige grundlegende Verbesserungen in der Behindertenpolitik angestoßen und teilweise auch umgesetzt, was allerdings insgesamt nach wie vor als unzureichend anzusehen ist.
Große Hoffnungen wurden deshalb in den Koalitionsvertrag der sogenannten Ampel-Regierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gesetzt, der den vielversprechenden Titel “Mehr Fortschritt wagen“ trug und auf immerhin auf bis zu sechs Seiten sich mit Inklusion und Pflege befasst. Vieles davon blieb auf halbem Wege liegen bzw. fiel den Koalitionsstreitigkeiten bis zum Ampel-Aus zum Opfer.
Abgesehen von einigen kosmetischen Verbesserungen, etwa beim Behinderten-Gleichstellungsgesetz oder beim Barrierefreiheit-Stärkungsgesetz blieb es bei Absichtserklärungen, oft verbunden mit dem Hinweis, dass mittler acht weile anderweitige Probleme und Entwicklungen Priorität hätten. Ein weiteres Plus war die vielfältige Förderung eines sich inklusiven Arbeitsmarkt, die allerdings oft auf Initiativen aus der Mitte der Gesellschaft zurückzuführen sind.
Diese gesamte oben beschriebene Gemengelage führt nun dazu, dass fast alle der bisher Bundestag vertretenen Parteien aus ehemaliger Koalition und Opposition gefühlt ihre Wahlprogramme aus dem Jahr 2021 noch einmal aufliegen können. Nahezu alle etablierten Parteien wollen beispielsweise den inklusive den Arbeitsmarkt fördern, inklusive Bildung stärken und für mehr – manchmal sogar allumfassende Barrierefreiheit sorgen. Das Wort Inklusion wird in nahezu allen Programmen erwähnt und manchmal sogar großgeschrieben.
Vergleicht man die aktuellen Wahlprogramme einzelner Parteien mit den Forderungen des Deutschen Behindertenrats anlässlich der aktuell bevorstehenden Bundestagswahl, merkt man schnell, dass in Sachen inklusiver Behindertenpolitik und Förderung der Barrierefreiheit noch viele aktuelle Baustellen offen sind und es ist nicht abzusehen, durch welche politische Konstellation diese Baustellen jemals effektiv und im Sinne der betroffenen Menschen abgearbeitet werden können. Dies dürfte auch angesichts der schwierigen finanziellen Wirtschaftslage – ein Nachtragshaushalt für 2023 und der Haushalt für 2024 sind noch nicht endgültig verabschiedet – recht schwierig werden. Und mittlerweile setzen fast alle Parteien mittlerweile andere Prioritäten, Stichworte Wirtschaftswende und Migrationspolitik.
Angesichts dieser Situation kann man als Mensch mit Behinderung schon mal ins Grübeln kommen, wie sich seine eigene Situation und der gesellschaftlichen Gruppe jeweils entwickeln werden.
Immerhin gab es in den letzten Jahren einige Fortschritte hinsichtlich der Barrierefreiheit von Wahllokalen und der damit verbundenen Verbesserung des Wahlrechts. Allerdings bestehen auch hier weiterhin nur sehr große Defizite, insbesondere beim weiteren barrierefreiem Umbau von Wahllokalen sowie möglicher Hilfestellung vor Ort.
Damit sich aber insgesamt im Land etwas für die Menschen mit Behinderung verändern kann, sollten gerade die Betroffenen dieser Gruppe von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Und auch nach der Wahl sollten sich Menschen mit Behinderung weiterhin für eine allumfassende Inklusion gesellschaftlich engagieren und weiterkämpfen, damit keine Stagnation im Lande entsteht oder möglicherweise bislang erreichtes sogar zurückgedreht wird.
Friedrich Müller, Vorstand von ABS – Zentrum selbstbestimmt Leben e.V. Stuttgart
Am Samstag, 08. Februar.2025 fand in der Christuskirche in Pforzheim eine bewegende kirchliche Trauerfeier für Stephanie Aeffner statt, die ich mit Hans-Jörg Thiessen und Peter Epp besuchte. Sie war langjährige Mitarbeiterin des ZsL Stuttgart sowie Landesbehindertenbeauftragte von Baden-Württemberg, bevor sie 2021 in den Bundestag wechselte. Es wurden noch mal die Verdienste und das Engagement von Steffi für die Belange von Menschen mit Behinderung und anderer Minderheiten hervorgehoben. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, auch auf unserer Homepage nachstehend meinen persönlichen Nachruf zu dokumentieren.
Zum Tod unserer langjährigen Mitarbeiterin Stephanie Aeffner
Am 14. oder 15. Januar starb plötzlich und unerwartet die Bundestagsabgeordnete Stephanie Aeffner von Bündnis 90/Die Grünen.
Hierzu schreibt der erste Vorsitzende von ABS – Zentrum selbstbestimmt Leben e.V., Stuttgart, Friedrich Müller:
Mit großer Betroffenheit und tiefer Trauer müssen wir den Tod unserer langjährigen Mitarbeiterin Stephanie Aeffner zur Kenntnis nehmen. Frau Aeffner war von Mai 2012 bis zum Frühjahr 2016, als sie Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung des Landes Baden-Württemberg wurde, beim ZsL als Beraterin im Sinne des Peer Counseling tätig. Bei dieser besonderen Form der Beratung von Betroffenen durch Betroffene zeigte sich bereits das besondere Engagement und das politische Talent von Stephanie. Sie konnte unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den gesamten Vorstand für alle Themen der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung begeistern und inspirieren. Das Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart verdankt Stephanies unermüdlichem Schaffen unendlich viele Impulse, etwa bei der Begleitung von Klienten bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, woran sie in ihrer Funktion als Landesbehindertenbeauftragte maßgeblich beteiligt war. Als sie dann ab 2021 in den Bundestag wechselte, setzte sie ihr Engagement in den Bereichen Soziales und Behindertenpolitik fort und war dabei voller Energie im Sinne der Sache der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung unterwegs, so wie wir sie bereits als unsere Mitarbeiterin kennen und schätzen gelernt haben. Wir werden Stephanie ein ehrendes Andenken bewahren und uns bemühen, unsere künftige Arbeit im Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart im Sinne von Stephanie Aeffner fortzuführen.
V.i.S.d.P.
Friedrich Müller
ABS – Zentrum selbstbestimmt Leben e.V.
Reinsburgstraße 56
70178 Stuttgart
Tel.: 0711-7801858
Mobil: 0176-76229250
E-Mail: mueller@zsl-stuttgart.de
Sie, die so gerne gelebt, gekämpft, gestritten und sich für die Menschen mit Behinderung eingesetzt hat.
Mit offenen Augen und warmem Herzen ist sie durch die Welt gefahren.
Früher in Stuttgart, als meine und unsere Kollegin im Zentrum selbstbestimmt Leben (ZsL) und mir herzensnaher Mensch mit allen Stärken und Schwächen – gemeinsam für die Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung kämpfend und auch dafür, dass in BaWü ein Mensch mit Behinderung beauftragt wird, diese zu vertreten.
Ich sehe sie vor mir, vorne ihre große Aktentasche hinten ihren Rollkoffer, durch Stuttgart rasend – immer auf Achse – mit Zug und Rollstuhl.
Sie war später die erste Behindertenbeauftragte in BaWü, die mit Behinderung lebte und sich mit viel Einsatz und Wissen für die Umsetzung des BTHG stark machte.
Als Kollegin war sie für mich ein wandelndes Lexikon des SGB IX. Einig in der Sache konnten wir Stunden diskutieren, konnten streiten, uns aufregen, lachen und auch manchmal weinen.
Haben Demos organisiert und lautstark für die Mitbestimmung und Rechte der Menschen mit Behinderung gekämpft.
Sie war ein Mensch mit warmen, weichen und mitfühlenden Herzen und sie war ehrgeizig und zielstrebig, wenn sie was erreichen wollte, im Leben und der Politik.
Sie wird fehlen als Mensch, als Politikerin, als Selbstvertreterin mit ihrer Lebendigkeit und allem was sie gelebt hat.
Hier noch ein paar Filmchen zu den Demos in Stuttgart
https://www.youtube.com/watch?v=OtD70Tj7CRc
https://www.youtube.com/watch?v=scM9FtPR0As
https://www.youtube.com/watch?v=eAc6Ms91cak
Was ist die EUTB, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung?
(Auszug aus Was sind die EUTB-Angebote und was machen sie? | www.teilhabeberatung.de)
Die EUTB ist ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderte Beratungsangebot zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen sowie deren Angehörige.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird das Behindertenrecht seit 2017 in mehreren Reformstufen erneuert. Dazu gehört vor allem die umfangreiche Überarbeitung des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX), das die „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" reguliert.
Mit der Reform des SGB IX wurde auch die gesetzliche Grundlage für ein neues Angebot der Beratung für Menschen mit (drohenden) Behinderungen geschaffen: Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)
Die EUTB® wird auf Grundlage von § 32 SGB IX vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Auftrag der EUTB® : Individuelle und barrierefreie Beratung für alle
Es wurden rund 500 EUTB®-Angebote in ganz Deutschland geschaffen, die über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen informieren und beraten.
Die EUTB® ist der Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen verpflichtet. Auch deren Angehörige können sich beraten lassen. So trägt die EUTB® dazu bei, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.
Die EUTB® in der aktuellen Versorgungs- und Beratungslandschaft
Die Beratenden der EUTB®-Angebote beraten ergänzend zu den bereits existierenden Beratungsangeboten der Leistungsträger und Leistungserbringer.
Weder ersetzt die EUTB® deren Beratung, noch soll sie Beratungs- und Betreuungsaufgaben von diesen übernehmen.
In der EUTB® stehen allein die individuellen Wünsche für eine gelingende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Vordergrund – ganz unabhängig von den Interessen Dritter.
Besonderheiten der Beratung in der EUTB®
Sie beziehen die eigenen, reflektierten Behinderungs- und Diskriminierungserfahrungen in ihre Beratung mit ein. Dadurch entsteht ein vertrauensvoller Rahmen auf Augenhöhe, indem die Peer-Beratenden auch als Rollenvorbilder dienen.
Zu welchen Fragen beraten EUTB®-Angebote?
Typische Fragen können beispielsweise sein:
Hinweis: Rechtsberatung wird in den EUTB®-Angeboten nicht durchgeführt. Auch eine Begleitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren kann nicht geleistet werden.
Aus <https://www.teilhabeberatung.de/artikel/was-sind-die-eutb-angebote-und-was-machen-sie>
Am 25.11.2024 nahm Friedrich Müller, Vorstandsvorsitzende des Vereins ABS Zentrum selbstbestimmt Leben e.V. Stuttgart an einer Podiumsdiskussion des Pleks in Fellbach zum Thema Persönliches Budget teil.
Weitere Teilnehmer der Veranstaltung im Familienzentrum Fellbach waren der Behindertenbeauftragte des Rems-Murr-Kreises sowie ein Mitarbeiter der Lebenshilfe Tübingen.
Am Anfang der Gesprächsrunde wurden die vielfältigen Möglichkeiten des Persönlichen Budgets (PB) für die Budgetnehmer erörtert und dabei die Komplexität des gesamten Themas aufgezeigt.
Danach stand im Mittelpunkt, wie das PB für die Persönliche Assistenz von Menschen mit Behinderung umgesetzt werden kann.
Ein solches Budget kann die gesamte Bandbreite von Leistungen wie Hilfe zur Pflege, Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Freizeit- und öffentlichen Veranstaltungen, medizinische Versorgung als Teilhabeleistungen umfassen.
Bei der Umsetzung eines PBs können mehrere Kostenträger als Leistungserbringer herangezogen werden. Mit den Klienten, also den Leistungsnehmern sollte der federführende Kostenträger, bei dem der Erstantrag gestellt wird, ein Teilhabegespräch führen, welches zur Erstellung eines Teilhabeplans und einer Zielvereinbarung führen soll.
Die einzelnen Podiumsteilnehmer, also auch Herr Müller selber, berichteten dazu von ihren Erfahrungen und Kenntnissen. Dabei kristallisierte sich die Persönliche Assistenz als eine Leistungsform heraus, bei der das Persönliche Budget im Rahmen der Eingliederungshilfe (EGH) besonders gut angewendet werden kann.
Darüber berichteten auch einige Teilnehmer aus dem Publikum und stellte hierzu Fragen.
Friedrich Müller konnte sich als mittelbar Betroffener (bezugnehmend auf lediglich ein Teil-Budget zur Teilhabe am Berufsleben und am Leben in der Gemeinschaft) gut in das Thema einbringen und auch das ZsL als Beratungsstelle hierzu vorstellen.
Weitere Informationen zum Projekt Pleks und seinem Trägerverein Kubus e.V. in Fellbach finden sich unter:
Hier in Fellbach | kubus e.V.
Über uns | kubus e.V.
Der Verein Kubus e.V. nimmt sich des Themas Inklusion in seiner gesamten Breite an – ein Teil davon ist das Projekt Pleks in Fellbach.
Andreas Lapp-Zens wird als Vertreter des Zentrum selbstbstimmt Leben e.V. den Fachtag bei der Organisation und Durchführung unterstützen.
Die Veranstaltung richtet sich an Schulabgängerinnen und Schulabgänger sowie deren Angehörige, um Wege aufzuzeigen, wie über berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, theoriegeminderte Ausbildung, Probearbeiten und Praktika eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle erreicht werden kann.
Sie soll helfen, die Einbahnstraße - nach dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungsszentrum (SBBZ) in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) - zu vermeiden. Betroffene, Angehörige, Elternvertretungen, Expertinnen und Experten aus Schule, Ausbildung und Arbeitsvermittlung geben Tipps, wie das gelingen kann.
Der Fachtag findet am
Samstag, 23.11.2024 von 10:00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr im Rathaus Stuttgart
statt.
Ottmar Miles-Paul berichtet nicht nur täglich im Online-Nachrichtendienst kobinet-Nachrichten über aktuelle Entwicklungen zur Behindertenpolitik. 2023 hat der mittlerweile 60-jährige, mit Seh- und Hörbehinderung lebend, seinen ersten Roman mit dem Titel „Zündeln an den Strukturen“ veröffentlicht. Damit befeuert er im wahrsten Sinne des Wortes die aktuelle Diskussion um die längst überfällige Reform des Systems der Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Anhand einer Brandstiftung in einer Werkstatt geht der Roman der Frage nach: Was wäre, wenn es keine Werkstatt für behinderte Menschen mehr gäbe? Welche anderen Beschäftigungs-Möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wären möglich?
Auf Einladung des ZsL e.V. stellt Ottmar Miles-Paul seinen im August 2023 erschienenen Roman am 10. Oktober zusammen mit seinen Leseassistentinnen Susanne Göbel und Britta Schade in Stuttgart vor.
Fragen und weitere Informationen: Britta Schade schade@zsl-stuttgart.de oder 015111861902
Zum Inhalt
„Sie haben es tatsächlich getan und sind selbst überrascht, dass sie zu einer solchen Tat fähig waren. Bestimmt hunderte Male hatten sie mit wachsender Frustration durchgespielt, wie sie sich gegen die Ungerechtigkeiten in der Werkstatt für behinderte Menschen wehren können. Nun haben Helen Weber und ihre beiden Freunde das Werkstattgebäude in Brand gesetzt“, heißt es im Klappentext des Reportage-Romans. Und weiter heißt es dort: „Wie kam es zu dieser Brandstiftung? Kommen Helen Weber und ihre Freunde mit dieser Tat davon? Und was wird nun in der Praxis aus dem theoretischen Gedankenspiel ‚Was wäre möglich, wenn es keine Werkstatt für behinderte Menschen in unsrer Stadt gäbe‘? Katrin Grund, eine junge Volontärin der Lokalzeitung, ist aufgrund ihrer Schlaflosigkeit schnell an der Brandstelle. Bei der Brandstiftung wittert sie eine größere Story und hofft, damit endlich in der Redaktion Fuß fassen zu können. Sie beginnt über das System der Werkstätten für behinderte Menschen zu recherchieren. Dabei lernt sie die Enthinderungsgruppe kennen. Deren Mitglieder setzen sich für Inklusion und den Abbau von Barrieren ein. So entstehen Freundschaften, aber auch Verirrungen und Verwirrungen.“
Angaben zum Roman
Veröffentichung bei kobinet-nachrichten.org
ZsL Stuttgart lädt zur Online-Lesung zur Situation in Werkstätten ein | kobinet-nachrichten
Februar 2024
Unsere Beratungsstelle war von Anfang an und nun 3 Jahre lang eine EUTB-Beratungsstelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für eine ergänzende und unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention wollte der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes u.a. ein ergänzendes, zusätzliches und vor allem ein von Interessen der Leistungserbringern und -trägern unabhängiges Beratungsangebot – kurz EUTB – schaffen.
Entgegen der Absicht des Gesetzgebers erleben wir gerade, dass z.B. große Wohlfahrtsverbände (Leistungserbringer) mit ihren kleineren Untergesellschaften (gGmbHs, Vereine, etc.) den Zuschlag für EUTBs erhalten, während kleine Selbstbestimmt-Leben-Vereine und Selbstvertretungsorganisationen mit ihren vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen als Experten in eigener Sache leer ausgehen.
Die Beratungslandschaft der EUTBs droht zu weiten Teilen in die Hände der großen Leistungserbringenden zu geraten.
So hat auch das ABS – Zentrum selbstbestimmt Leben in Stuttgart für sein bisheriges EUTB – Angebot mit der Neuvergabe der EUTB–Mittel keinen Zuschlag erhalten!! Dagegen hat St. Franziskus, ein klassischer Leistungserbringer, und der LVKM, eine Interessenvertretung von Leistungserbringern, für die Region Stuttgart mit der Neuvergabe der EUTB–Mittel den Zuschlag bekommen.
Diese für uns nicht nachvollziehbaren Entscheidungen haben nun gravierende Auswirkungen auf die Beratungsstellen, die keinen Zuschlag mehr erhalten haben, Auswirkungen sowohl auf die bisher erfolgreich beratenden Menschen mit Behinderung als auch auf die Mitarbeiter der Beratungsstellen, die damals eigens dafür eingestellt und ausgebildet wurden.
Wie geht es nun weiter?
Alle beratenden Klientinnen und Klienten werden uneingeschränkt durch unsere Beratungsstelle "ABS - Zentrum selbstbestimmt Leben" weiter beraten. Das keine Finanzierung des Bundesministeriums mehr dahintersteht hat keinerlei Auswirkungen auf unser Beratungsangebot und unsere Beratungsqualität.
Die zu Beginn der EUTB-Beratungstätigkeit eigens dafür eingestellten Mitarbeiter und alle Beraterinnen und Berater konnten durch Neuverteilung der Arbeitsstunden weiterbeschäftigt werden.
Unsere schon seit jeher behinderungsübergreifende Beratung durch das Zentrum selbstbestimmtes Leben führt alle Beratungen nun ohne die EUTB-Förderung nahtlos weiter.
... mit Vertretern von Unternehmen UND Menschen mit Behinderungen.
Sonstige Gesprächsteilnehmer sind die Agentur für Arbeit,
Sozialministerium, Stadt Stuttgart, Integrationsfachdienst, Vertreter der Rentenversicherung etc.
Für Anfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Lapp-Zens unter lapp-zens@zsl-stuttgart.de.
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